Die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) durch den Wasser- und Bodenverband

Was ist die EG-WRRL?

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) ist eine europaweit gültige Gesetzgebung, die im Jahr 2000 von der Europäischen Union verabschiedet wurde. Ihr zentrales Ziel ist der nachhaltige Schutz und die Verbesserung des Zustands aller Oberflächengewässer (Flüsse, Bäche, Seen) und des Grundwassers.

Das Hauptziel: Alle Gewässer sollen den sogenannten „guten ökologischen und guten chemischen Zustand“ erreichen beziehungsweise ein „gutes ökologisches Potenzial“ aufweisen.

Welche Rolle spielt der Wasser- und Bodenverband (WBV)?

Während die Bundesländer die übergeordneten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenteile ausarbeiten, fällt den Wasser- und Bodenverbänden vor Ort die praktische Umsetzung an den Gewässern II. Ordnung (Bäche und kleinere Flüsse) zu.

Der WBV bildet die Brücke zwischen den gesetzlichen Vorgaben der EU/Länder und den realen Gegebenheiten in der Landschaft sowie den Interessen der Landwirtschaft und der Anwohner.

Hauptmaßnahmen zur Umsetzung der WRRL

Um die strengen ökologischen Vorgaben zu erfüllen, führt der Wasser- und Bodenverband verschiedene konkrete Maßnahmen durch:

1. Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit

Fische und Kleinlebewesen (Makrozoobenthos) müssen Bäche und Flüsse frei auf- und abwandern können, um Laichplätze und Nahrung zu finden.

  • Maßnahmen: Rückbau von Wehren und Abstürzen, Einbau von Sohlgleiten oder der Bau von Fischaufstiegsanlagen (Fischtreppen).

2. Gewässerrenaturierung und Strukturentwicklung

Viele Gewässer wurden in der Vergangenheit begradigt und tiefer gelegt. Die WRRL fordert eine Rückkehr zu naturnahen Strukturen.

  • Maßnahmen: Initiierung von Mäandern (Schlangenlinien), Einbringen von Totholz und Störsteinen zur Strömungsvielfalt sowie die Anpflanzung von Ufergehölzen zur Beschattung und Temperaturregulierung.

3. Schaffen von Gewässerrandstreifen

Uferstreifen dienen als Pufferzone zwischen landwirtschaftlich genutzten Flächen und dem Gewässer.

  • Maßnahmen: Schaffung breiterer Randstreifen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen (wie Nitrat und Phosphat) und Sedimenten durch Oberflächenabfluss.

4. Ökologische Gewässerunterhaltung

Die klassische Unterhaltung wird WRRL-konform angepasst („schonende Unterhaltung“).

  • Maßnahmen: Mahd von Wasserpflanzen nur abschnittsweise oder wechselseitig, Krautung per Hand statt mit schwerem Gerät, Belassen von natürlichen Sohlstrukturen.

Die Herausforderung: Zielkonflikte ausgleichen

Die Umsetzung der EG-WRRL ist ein Balanceakt. Der Wasser- und Bodenverband steht vor der Aufgabe, zwei wesentliche Interessen miteinander zu vereinen:

  • Ökologischer Gewässerschutz: Erfüllung der gesetzlichen EU-Vorgaben für artenreiche, dynamische Fließgewässer.
  • Ordnungsgemäßer Wasserabfluss: Sicherstellung des Hochwasserschutzes und der Entwässerung für landwirtschaftliche Flächen und Besiedlungen.

Durch kooperative Planung, Einbindung der Flächeneigentümer und den Einsatz moderner Ingenieurbiologie gelingt es dem WBV, tragfähige Lösungen für Mensch und Natur zu schaffen.

Gewässerkrautung mit Langarmbagger