Während die Verbandsversammlung (Vertretung aller Mitglieder) Grundsatzentscheidungen trifft, stellt der Vorstand das praktische Tagesgeschäft sowie die rechtliche und finanzielle Handlungsfähigkeit sicher.
Vorsteher
Karl-Heinz Graupmann
1. Stellvertreter
Wolfgang Reinersmann
Vorstandsmitglieder
Sibylle Eingel
Hannes Hagge
Hartmut Jeske
Anke Martin
Beate Rüdiger
Claus-Dieter Tobaben
Stefan Wilke
Die zentralen Aufgaben und Funktionen
gliedern sich wie folgt:
1. Leitung und Verwaltung
- Ausführung von Beschlüssen: Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Verbandsversammlung praktisch um.
- Laufende Geschäfte: Er verantwortet die ordnungsgemäße Umsetzung der Verbandsaufgaben (z. B. Unterhaltung von Gewässern, Betrieb von Schöpfwerken, Deichpflege oder Wegebau).
- Personal und Organisation: Der Vorstand entscheidet – ggf. gemeinsam mit einem bestellten Geschäftsführer – über die Anstellung von Personal und die technische Ausstattung.
2. Legalvertretung
- Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Nach außen (gegenüber Behörden, Gerichten und Dritten) wird der Verband durch den Verbandsvorsteher (den Vorstandsitzenden) vertreten.
3. Finanz- und Haushaltswesen
- Aufstellung des Haushaltsplans: Der Vorstand erarbeitet den jährlichen Haushaltsplan und legt diesen der Verbandsversammlung zur Festsetzung vor.
- Jahresrechnung & Beitragsermittlung: Er bereitet die Jahresrechnung vor und überwacht die Kalkulation bzw. Veranlagung der Mitgliedsbeiträge.
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Ehrenamt oder Hauptamt:
Der Vorstand: besteht in der Regel aus dem Vorsteher und mehreren Beisitzern (häufig ehrenamtlich tätig aus dem Kreis der Verbandsmitglieder wie Landwirten oder Kommunalvertretern).
Hauptamtliche Geschäftsführung: In unserem Verband bestellt der Vorstand für das operative Tagesgeschäft eine hauptamtliche Geschäftsführerin.
