Vorstand von Links nach Rechts: xxx, xxx

Unser Vorstand

Während die Verbandsversammlung (Vertretung aller Mitglieder) Grundsatzentscheidungen trifft, stellt der Vorstand das praktische Tagesgeschäft sowie die rechtliche und finanzielle Handlungsfähigkeit sicher.

Vorsteher

Karl-Heinz Graupmann

1. Stellvertreter
Wolfgang Reinersmann

Vorstandsmitglieder
Sibylle Eingel
Hannes Hagge
Hartmut Jeske
Anke Martin
Beate Rüdiger
Claus-Dieter Tobaben
Stefan Wilke

Die zentralen Aufgaben und Funktionen
gliedern sich wie folgt:

1. Leitung und Verwaltung

  • Ausführung von Beschlüssen: Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Verbandsversammlung praktisch um.
  • Laufende Geschäfte: Er verantwortet die ordnungsgemäße Umsetzung der Verbandsaufgaben (z. B. Unterhaltung von Gewässern, Betrieb von Schöpfwerken, Deichpflege oder Wegebau).
  • Personal und Organisation: Der Vorstand entscheidet – ggf. gemeinsam mit einem bestellten Geschäftsführer – über die Anstellung von Personal und die technische Ausstattung.

2. Legalvertretung

  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung: Nach außen (gegenüber Behörden, Gerichten und Dritten) wird der Verband durch den Verbandsvorsteher (den Vorstandsitzenden) vertreten.

3. Finanz- und Haushaltswesen

  • Aufstellung des Haushaltsplans: Der Vorstand erarbeitet den jährlichen Haushaltsplan und legt diesen der Verbandsversammlung zur Festsetzung vor.
  • Jahresrechnung & Beitragsermittlung: Er bereitet die Jahresrechnung vor und überwacht die Kalkulation bzw. Veranlagung der Mitgliedsbeiträge.

Ehrenamt oder Hauptamt:

Der Vorstand: besteht in der Regel aus dem Vorsteher und mehreren Beisitzern (häufig ehrenamtlich tätig aus dem Kreis der Verbandsmitglieder wie Landwirten oder Kommunalvertretern).
Hauptamtliche Geschäftsführung: In unserem Verband bestellt der Vorstand für das operative Tagesgeschäft eine hauptamtliche Geschäftsführerin.