Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung und den Deichanlagen
Gemäß § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) kündigt der Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ die Durchführung der jährlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den in seiner Unterhaltungslast Gewässern und den dazugehörigen Bauwerken sowie den Deichen 2. Ordnung an.Die Arbeiten werden in folgenden Zeiträumen…