Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung und den Deichanlagen

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Die Arbeiten werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:

Krautung/ Grabenmahd: 15.07.2025 – 15.12.2025

Grundräumung: 01.09.2025 – 15.12.2025 sowie 01.01.2026 – 31.03.2026

Holzung/ Bestandspflege: 01.10.2025 – 15.12.2025 sowie 01.01.2026 – 28.02.2026

Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig.
Wir bitten die Eigentümer bzw. Nutzer der an die Gewässer angrenzenden Flächen die Unterhaltungsarbeiten nicht zu behindern und den 5 m- Gewässerschutzstreifen für die Grabenmahd freizuhalten. Wir weisen  entsprechend dem Wasserhaushaltsgesetz § 38 und § 41 sowie dem Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, §§ 65 und 66 auf die besonderen Pflichten der Anlieger im Interesse der Gewässerunterhaltung hin. Zur Verrichtung der Arbeiten haben die Eigentümer bzw. Nutzer die Benutzung der Ufergrundstücke zu dulden. Insbesondere ist das Aufbringen und Einebnen des Aushubs zu dulden. Erhöhte Aufwendungen, die durch Erschwernisse bzw. Behinderungen bei der Unterhaltung der Gewässer auftreten, hat der Verursacher der Erschwernisse bzw. Behinderungen zu tragen.